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lichen Vereine in Bayern, insbesondere dem Bayerischen Landwirt—
schaftsrate, den landwirtschaftlichen Kreis- und Bezirksausschüssen, die
Allerhoͤchste Anerkennung für ihre ersprießlichen Bestrebungen zur
Förderung der Landwirtschaft ausgesprochen, und daß zugleich auch
den für einzelne Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes bestehenden
Sondervereinen, sowie dem Bayerischen Landesverbande landwirtschaft⸗
licher Darlehenskassen und Molkereigenossenschaften bekannt gegeben
werde, wie Seine Königliche Hoheit von dem gemeinnützigen, hin—
gebenden und erfolgreichen Wirken derselben und von ihren Leistungen
auf den einschlägigen Gebieten mit Befriedigung Kenntnis genommen
haben.
Indem das K. Staatsministerium des Innern diesen Ausdruck
Allerhöchster Anerkennung des allergnädigsten Protektors des land—
wirtschaftlichen Vereins in Bayern mit Vergnügen bekannt gibt und
den Bayerischen Landwirtschaftsrat mit der entsprechenden weiteren
Mitteilung an sämtliche Kreis- und Bezirksausschüsse beauftragt, wird
gleichzeitig beigefügt, daß die Bekanntgabe an die landwirtschaflichen
Spezialvereine eingeleitet und den K. Regierungen, K. d. J., Kenntnis
gegeben worden ist.
gez. Dr. Freiherr von Feilitzsch.