Full text : 1903 (0004)

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Domburg, den 19. Januar 1903.

Cireular M 15.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die Mitwirkung der Gemeindebe—
hörden bei der Sicherung eines
Nachlasses.

Die Bürgermeisterämter werden auf die in Nro. 1 des Amts⸗
blatts des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Januar 1903
Seite 4 abgedruckte „Anweisung“ für die Mitwirkung der Gemeinde—⸗
behörden bei der Sicherung des Nachlasses mit dem Auftrage hinge—
wiesen, sich mit diesen wichtigen Bestimmungen eingehend vertraut
zu machen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
            
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