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Domburg, den 19. Januar 1903.
Cireular M 15.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Mitwirkung der Gemeindebe—
hörden bei der Sicherung eines
Nachlasses.
Die Bürgermeisterämter werden auf die in Nro. 1 des Amts⸗
blatts des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Januar 1903
Seite 4 abgedruckte „Anweisung“ für die Mitwirkung der Gemeinde—⸗
behörden bei der Sicherung des Nachlasses mit dem Auftrage hinge—
wiesen, sich mit diesen wichtigen Bestimmungen eingehend vertraut
zu machen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.