Full text : 1903 (0004)

475

von rund 14500 A. verfügte, sowohl seine Lebensfähigkeit als seinen
Fortbestand in rechtlicher Beziehung gesichert.
Zum Beitritt werden sich hauptsächlich diejenigen Polizeibedien—
steten eignen, welche nicht bereits bei der pfälzischen Pensionsanstalt
auf Veranlassung ihrer Dienstgemeinde aufgenommen worden sind.
Bei dem meist überaus kärglichen Gehalt, den die Landgemeinden
des Amtsbezirks für ihre Polizeibediensteten ausgeworfen haben, er—
scheint es doppelt angezeigt, denselben wenigstens die Sorge für die
Tage des Alters zum Teil abzunehmen. Vor Allem aber wird die
Pensionsgewährung die Folge haben, daß sich um die Stellen der
Polizeidiener künftighin rüstigere und energischere Persönlichkeiten
bewerben werden, als dies zum Schaden der Handhabung der Polizei
dermalen in vielen Gemeinden des Amtsbezirks leider der Fall ist.
Die Gemeinderäte sind im Vollzuge einer Entschließung der k.
Regierung, Kammer des Innern, vom 7. August l. J. Nr. 12389 LI
auch wegen der Versicherung der Polizeidiener bei diesem Unternehmen
beschlußmäßig einzuvernehmen.
III Schließlich wird noch auf den seit 1893 bestehenden Pen⸗
sionsverein der berufsmäßigen bayerischen Gemeinde—⸗
bediensteten mit dem Sitze in Augsburg aufmerksam ge—
macht, welcher seinen Mitgliedern im Falle der Dienstunfähigkeit
Pensionen von 30 0/0 bis zum vollen Betrage des Gehalts, soweit
dieser 2400 40. nicht übersteigt, gewährt, während die Beiträge j
nach dem Geburtsalter des Beitretenden zwischen 5, 6 und 12 40/0
sich bewegen.
Dem Bericht über das Ergebnis der Bemühungen der Herrn
Bürgermeister bei den Gemeinderaͤten behufs Anschlusses an die sub
Ziffer J und II erwähnten Vereine bezw. der Vorlage der gefaßten
Beschlüsse wird zuverlässig bis 1. November nächsthin
entgegengesehen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.