Full text : 1903 (0004)

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der einzelnen Körperschaften dagegen bemessen sich auf 10040 der zu
verrechnenden Ruhegehalte ihrer Angestellten und müssen unter be—
sonderen Voraussetzungen bis zu 150/0 erhöht werden.
Die Verwaltung der Anstalt erfolgt durch einen Verwaltungsrat,
dessen erster Vorsitzender z. Zt. der Buͤrgermeister Bart in Dürk—
heim ist. Der Anstalt gehören bereits 18 Gemeinden
und 4 ortskrankenkassen an.
Da die Pensionsanstalt auf gründlichen versicherungstechnischen
Gutachten aufgebaut und der Kreis der Beamten und Bediensteten,
welche derselben angeschlossen werden können, ein sehr weiter ist, so
darf eine gedeihliche Entwickelung des insbesondere für die pfälzischen
Gemeindebediensteten hochbedeutsamen Unternehmens in sichere Aus—
sicht genommen werden.
Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, die Gemeinderäte
wegen Versicherung der gemeindlichen Angestellten und Bediensteten
bei dieser gemeinnützigen Anstalt einzuvernehmen und ihren Einfluß
dahin geltend zu machen, daß einer möglichst großen Zahl derselben
die Wohlthat einer Versorgung für den Fall der Dienstuntauglichkeit
zutcil werde.
II. Mit der Versicherung speziellder gemeindlichen Polizei—
bediensteten und ihrer Familien befaßt sich der am 8.
Oktober 1899 gegründete Pensionsverein der bayerischen
Polizeisoldaten und Schutzmänner.
Der Verein, welchem jeder berufsmäßige bayer. Polizeisoldat und
Schutzmann bis zum Alter von 50 Jahren beitreten kann, bezweckt,
den Vereins-Mitgliedern bei Eintritt der Dienstesunfähigkeit sowie
den Hinterbliebenen verstorbener Vereinsmitglieder Pensionen zu ge—
währen.

Durch Bemessung der Vereinsbeiträge nach Maßgabe eines ein—
geholten versicherungstechnischen Gutachtens sowie durch die einge—
leitete Umbildung nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes über die
privaten Versicherungsunternehmungen hat der Verein, der bereits
Ende vorigen Jahres 100 Mitglieder zählte und über ein Vermögen
            
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