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Bei der großen Gefahr, welche für den pfälzischen Weinbau
seitens der von der Reblaus zum Teil sehr stark heimgesuchten Wein—
baugebiete Elsaß-⸗Lothringens, der Nahegegend, des Königreichs und
der Provinz Sachsen sowie der Thüringischen Länder besteht, muß
daher auch vor dem Bezug von Obstbäumen, Obst⸗ und Ziersträuchern,
Rosen u. s. w. aus den von der Reblaus verseuchten Gegenden ge—
warnt werden.
Es sollten aus diesem Grunde alle jene Kreise, welche direkt
oder auf dem Handelsweg von auswärts Pflanzen in das pfälzische
Weinbaugebiet verbringen wollen, im Hinblick auf die damit ver—
bundene Verantwortung von solchen Bezügen Umgang nehmen, sofern
nicht volle Gewißheit darüber besteht, daß in oder in der Nähe der
betreffenden Baumschulen oder Pflanzenanlagen keine Weinstöcke sich
befinden, keine Reben gezogen werden oder auch nur vorübergehend
lagern.
Speyer, den 2. September 1903.
K. B. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern:
v. Neuffer, K. Regierungs-Präsident.