Full text : 1903 (0004)

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Es darf daher erwartet werden, daß diejenigen pfälzischen Hand⸗
werker, welche einen Meisterkurs besuchen wollen, sich den in Kaiser s⸗
lautern eingerichteten Meisterkursen zuwenden werden. Trotzdem
soll jedoch kein einheimischer Handwerksmeister an dem Besuch eines
der in Nürnberg stattfindenden Meisterkurse gehindert werden.
Gesuche um Verleihung von Stipendien sind bei
Vermeidung eventueller Nichtberücksichtigung so rechtzeitig dem unter—
fertigten Amte oder der kgl. Regierung vorzulegen, daß sie noch vor
Beginn des jeweiligen Kurses beschieden werden können.
Ein Rechtsanspruch auf Stipendien steht den Bewerbern nicht
zu. Die Verleihung von Stipendien ist bedingt durch den Nachweis
der Bedürftigkeit und Würdigkeit und begrenzt durch die verfügbaren
Mittel.

Die Bewerber um Stipendien sind deshalb darüber aufzuklären,
daß sie in jedem Falle die Bescheidung ihrer Gesuche abzuwarten
haben, wenn nicht das Risiko eigener Kostentragung übernommen
werden will.

Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, nach vorstehenden
Ausführungen fortgesetzt in den Handwerkerkreisen belehrend zu wirken,
sowie durch öffentliche Bekanntmachung des Gegenwärtigen oder in
sonstiger geeigneter Weise zur Teilnahme an den Meisterkursen an⸗
zuregen.

Namentlich sind die Vorstände der Gewerbevereine und In—
nungen des Amtsbezirks hievon sofort zu verständigen mit dem Bei—
fügen, daß seitens der Distrikte des Amtsbezirkes Mittel für Stipen—
dien bewilligt werden. Auch lege ich den größeren Gemeinden des
Amtsbezirks dringend nahe strebsame, aber mittellose Handwerker zum
Besuche der Meisterkurse durch Bewilligung von Zuschüssen zu unter—
stützen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
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