Full text : 1903 (0004)

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sie ausgehoben sind, und den Zeitpunkt, an welchem sie dort
einzutreffen haben, anzugeben,
2) wörtlich zu erklären, daß sie sich verpflichten, nach
Ableistung des Militärdienstes in den öffent—
lichen Schuldienst zurückzukehren oder alle
während des aktiven Militärdienstes empfange—
nen Unterstützungen zu rückzuerstatten, oder eine
Erklärung dieses Inhaltes auf besonderem Bogen dem Gesuche
beizufügen,
3) auch zu bemerken, ob und in welchen Jahren während der
Studienzeit, sowie in welcher Lehrerbildungsanstalt sie Stipen—
dien erbeten bezw. erhalten haben.
Im Falle der Verneinung des unter Ziff. 8 erwähnten
Punktes haben die Gesuchsteller amtliche Vermögens-Zeugnisse
beizubringen, welche übrigens auch dann neu erhoben und
vorgelegt werden können, wenn allenfalls wesentliche Aen—
derungen in den Vermögenverhältnissen der Gesuchsteller oder
ihrer Eltern inzwischen eingetreten sind.
Von diesem Zirkulare sind die Beteiligten geeignet mit dem Be—
merken zu verst ändigen, daß die Gesuche bis längstens 15. Ok⸗
tober d. Irs. hier eingereicht werden müssen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
            
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