Homburg, den 8. September 1808.
Cireular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Kantonalvolksbibliothek in
Waldmohr.
Die für den Kanton Waldmohr bestehende Kantonalvolksbiblio—
thek mit dem Sitze in Waldmohr ist in den letzten Jahren nur wenig
benützt worden, weshalb der Distriktsrat anläßlich seiner letzten ordent—
lichen Jahresversammlung beschlossen hatte, dieselbe schenkungsweise
dem Distriktskrankenhause Homburg zu überlassen.
Die k. Regierung hat jedoch dem fraglichen Beschlusse mit Rück
sicht auf die Entstehung und den Zweck der Bibliothek die Geneh
migung versagt und anzeordnet, daß auf eine ausgiebigere Benützung
der Bibliothek durch die Bevölkerung hingewirkt werden soll.
Die Bürgermeisterämter werden deshalb beauftragt, die Orts—
angehörigen, sei es durch öffentliche Bekanntmachung oder in sonstiger
geeigneter Weise zur Benützung jener Bibliothek deren Hauptzweck
auf die Volksbildung und namentlich auf die Fortbildung der aus der
Schule entlassenen Jugend gerichtet ist, aufzumuntern und darauf hinzu⸗
weisen, daß die Bibliothek in den letzten Jahren durch Beschaffung neuerer
Werke bedeutend erweitert wurde und auch fernerhin alljährlich eine
entsprechende Anzahl verschiedenartiger nützlicher Werke aus der Neuzeit
zur Anschaffung gelangen wird.
Gleichzeitig ergeht auch der Auftrag, das Lehrpersonal von
Gegenwärtigem zu verständigen, damit seitens desselben in den Schulen
auf die Nützlichkeit der Bibliothek aufmerksam gemacht und deren
fleißige Benützung angeregt wird. Auch die Herren Geistlichen werden
ersucht, im gleichen Sinne zu wirken.