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ten nach dem Alphabet erforderlich. In letzterem sind sämtliche
Plannummern, die der einzelne Beschädigte angemeldet hat, bei seinem
Namen verzutragen und ist jedesmal auf die laufende Nummer in
der Schadensnachweisung hinzuweisen. Das alphabetische Verzeichnis
ist in folgender Form anzulegen:
Nr.
Namen
5*
Beschädigten
Des beschädigten
Grundstäcks
Plannummer
Fortlfde. Nr.
in der
Nachweisung
P
Be—
merkungen
Die benötigten Formulare der Nachweisung Puwerden
den treffenden Bürgermeisterämtern zugesandt werden. Ein
etwaiger weiterer Bedarf wäre ungesäumt hieher anzuzeigen.
Das Formular ist mit einem dauerhaften nicht steifen Um—
schlag zu versehen.
8) Diese Nachweisungen sind seitens der Bürgermeisterämter
nicht zu unterfertigen und hierher vorzulegen.
Hiebei ist mit besonderem Berichte zu bestätigen, daß
die vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zur Anmeldung
der Entschädigungsforderungen ergangen ist, und daß weitere
Schäden als die in der Nachweifsung vorgetragenen nicht zur
Anmeldung gelangt sind und ob Anmeldungen noch im Rück—
stande oder zu erwarten sind.
Sind Anmeldungen nicht erfolgt, so ist Fehlanzeige zu
erstatten mit der Angabe, ob voraussichtlich Anmeldung von
Schäden noch erfolgen werden.
Die Herren Bürgermeister haben es sich angelegen sein zu
lassen, daß die treffenden Entschädigungsforderungen
so schleunig als möglich angemeldet und Nach—