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Homburg, den 27. August 1903.
Circular fMi
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Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Herbstübungen 1903; hier Flur
schaden bete.
Die im Amtsbezirke stattfindenden größeren Truppenübungen
werden unzweifelhaft Flurschäden zur Folge haben.
Es ergeht daher folgende Weisung und Anordnung:
1) Sogleich nach einer Truppenübung hat das Bürgermeisteramt
durch die Schelle und unter Hinweis auf die 4wöchent—
liche Ausschlußfrist des 8 16 des Natural-Leistungs.Gesetzes
die Beschädigten aufzufordern, etwaige Entschädigungsforder—
ungen sofort bei dem Bürgermeisteramt anzumelden.
2) Das Bürgermeisteramt stellt die angemeldeten Entschädigungs—
forderungen in einer Nachweisung nach Anlage EB der
k. Verordnung vom 28. August 1898 — Ges.V.Bl.
1898, S. 509 — unter gewissenhafter Berücksichtigung der
dieser Nachweisung vorgedruckten Anmerkung el, Absatz 2 zu—
sammen. Hierbei ist darauf hinzuwirken, daß thunlichst alle
Beteiligten die Höhe ihrer Schadensforderungen angeben.
Die Einträge sind genau nach den einzelnen Feldlagen
und innerhalb dieser nach der Reihenfolge der Plannummern
zu bethätigen.
Die ganze Anweisung ist von Anfang bis zu Ende fort—
laufend zu nummeriren.
Sind mehr als 100 Beschädigte in der Gemeinde, so ist neben
der Schadensnachweisung die Anlage eines Verzeichnisses der Beschädig—