Full text : 1903 (0004)

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Eindringlich gewarnt wird vor dem Berühren, Aufheben
oder Herumstoßen von Blindgängern (das sind ganze nicht erplodierte Ge—
schosse), sowie vor dem Aufheben von scharfen Zündern und Herum—
kratzen an solchen. Wer einen Blindgänger oder scharfen Zünder
liegen sieht, wolle sobald als möglich Anzeige erstatten, den Platz
aber zur Vermeidung von Gefahr für Andere durch Bezeichnen mit
einem roten Fähnchen kenntlich machen. Die Abgabestelle dieser
Fähnchen wird beim Bürgermeisteramt Weselberg bekannt gegeben.
Für das Anmelden eines Blindgängers wird nach dessen Sprengung
ein Fundgeld von 8 M gezahlt.
Die Blindgänger werden durch Feuerwerkspersonal am Fund—
orte gesprengt. Genanntes Personal ist mit 1. September er. in
Weselberg einquartiert.
Ueber Blindgänger und scharfe Zünder, welche nach dem Ab⸗
marsch der Truppenteile gefunden werden, ist dem einschlägigen Bürger—
meisteramt Anzeige zu erstatten, welches sofort dem Bezirksamt hier⸗
über Mitteilung zu machen hat.“
Dies ist sofort wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt zu
machen.

Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Roesinger.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
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