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Heomburg, den 17. Vugust 1803.
Circular M
178.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Scharfschießen im Gelände.
Am 29. August findet zwischen 10 Uhr Vormittags und lUhr
Nachmittags in dem von der Linie Bann-Queidersbach-Linden—
Kracherhof-Horbach Hermersberg-Weselberg-Zeselberg-Obernheim-Ober—
arnbach umschlossenen Gelände seitens der 3. Feldartillerie-Brigade
ein Scharfschießen statt. Die umwohnende Bevölkerung wird
daher auf folgendes aufmerksam gemacht:
Das Gelände zwischen den genannten Ortschaften darf in der
Zeit zwischen 9 Uhr Vormittags und 1 Uhr Nachmittags, weil mit
Lebensgefahr verbunden, von Niemanden betreten werden.
Der Aufforderung der militärischen Sicherheitsmannschaften und
Gendarmeriemannschaften, dieses Gelände zu verlassen, ist unbedingt
Folge zu leisten.
Nach dem Abschießen findet militärischerseits ein Geschoßsuchen
statt. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß dennoch Munitionsteile
liegenbleiben, so wird besonders darauf hingewiesen, daß
alle seitens der Zivilbevölkerung gefundenen Munitionsteile nach
Weselberg zu verbringen sind. Die Ablieferungsstelle ist beim dortigen
Bürgermeisteramte zu erfragen; für eingelieferte Munitionsteile wird
die zustehende Entschädigung gezahlt.
Wer sich Munitionsteile widerrechtlich zueignet, wird mit Ge—
fängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. bestraft
(8 291 des Reichssstrafgesetzbuches).