Full text : 1903 (0004)

405

Dombura, den 19. August 195.
Circular M176.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreif:
Panöver

0

Nach Mitteilung des k. Previantamtes Germersheim wird für
die Zeit vom 18. August bis 4. September 1903 in Landstuhl
für die in dortiger Gegend übenden Truppen ein Fourage-Ma—
gazin errich'et.
Angekauft wird in erster Linie von Produzenten. Händler werden
nur dann zugelassen, wenn die Produzenten übermäßig hohe Preise
stellen, oder von diesen nichts mehr angeboten wird.
Der Hafer soll alter Hafer sein und muß / Liter mindestens
112 g wiezgen. Derselbe muß aollständig rein sein und darf nicht
dumpf riechen.
Heu muß gutes Pferdeheu sein. Es darf nicht schimmlig, noch
mit Schlamm überzogen, auch nicht mit Schilf vermengt sein.
Das Stroh muß Roggenstroh (Flegeldrusch) sein. Es soll keine
Disteln und auch nicht zu viel Gräser enthalten. Altes Stroh,
wenn noch gut erhalten, wird ebenfalls angenommen. Die angebotene
Ware wird vor Ankauf besichtigt. Nach Ankauf ist dieselbe vom
Verkäufer nach Landstuhl an das Magazin zu fahren und abzuladen,
worauf sofortige Bezahlung erfolgt.
Hievon wird den Bürgermeisterämtern mit dem Auftrage Kenntnis
gegeben, für sofortige ortsübliche Bekanntmachung —
in den Kantonshauptorten auch durch entsprechende
Notiz in den Tagesblättern — Sergt tn tragen. —
Kgl. Bezirksaret
J. V.
Merckle, k. Asesser.
An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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