Full text : 1903 (0004)

375

Nr. 2330 W.

domburg, 28. Juli 1908.

Circular M 163.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Herbstübungen 1903.

In der Anlage erhalten die Bürgermeisterämter Abdruck einer
Uebersicht über die Belegung der Gemeinden des Bezirksamts Hom—
burg während der Herbstübungen 1903 zur Kenntnis und mit dem
Beifügen, daß die in der Unterkunftsübersicht angegebenen Stärken
nur ungefähre sind.
Was die Verpflegung anlangt, so entspricht die Ausfüllung der
treffenden Rubrik der anliegenden Quartier-Uebersichten den Bestimm—
ungen der F5 4 und 5 des Naturalleistungsgesetzes (Neue Fassung).
Die Verpflegung wird jedoch für die Zeit der Uebungen selber nach
Benehmen mit den Gemeinden noch besonders geregelt; für die eigent—
lichen Marschquartiere ist Verpflegung für Mann und Pferd von den
Quartiergebern zu verabreichen.
Die beteiligten Bürgermeisterämter wollen sich mit den Bestimm⸗
ungen des Quartierleistungsgesetzes vom 9. Februar 1875 (cf. G.⸗
V.Bl. 1875 S. 181 ff., R.G.- Bl. 1887 S. 245, M.⸗A.«Bl. d.
J. 1880 S. 147 und des Naturalleistungsgesetzes vom 13. Februar
1875 (cf. RG.⸗Bl. 1875 S. 52, 1887 S. 245 und 1898 S. 357)
vertraut machen. Die Einverständniserklärungen bezw. Erinnerungen
zu der nach anruhender Uebersicht beabsichtigten Belegung der Gemeinden
sind binnen 2 Tagen nach Eintreffen des Circulars anher zu
senden.

Endlich werden die Buͤrgermeisterämter auf die in dem Kreis—
amtsblatt Nr. 16 vom lfd. Jahre enthaltenen oberpolizeilichen Vor—
            
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