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den Liquidationen für Unterstützung von Ausländern und Heimatlosen
im Benehmen mit den K. Regierungsfinanzkammern hinsichtlich
der Notwendigkeit und Angemessenheit der Auslagen sorgfältig zu
prüfen und soweit die Gewährung oder die Höhe der Unterstützungen
nicht gerechtfertigt erscheint, den Ersatz aus der Staatskasse zu ver⸗
weigern.
gez. Dr. Freiherr von Feilitzsch.