Full text : 1903 (0004)

20

erwachsen. Es ist deshalb unerläßlich, daß alle Spritzen ohne Aus—
nahme mit einer Zudecke oder Plane, wenn auch aus ganz gewöhn—
lichem Stoffe überdeckt werden und sind solche, wo nicht bereits vor—
handen, in aller Kürze zu beschaffen.
Zum Spritzenhause müssen mindestens 3Schlüssel vorhanden
sein, wovon je einer beim Kommandanten, beim Ortsvorstande sowie
in dem dem Spritzenhause zunächst befindlichen Anwesen aufzube—
wahren ist.

Um bei etwa vorkommenden Unglücksfällen rasch und sicher
wenigstens die ersten Hilfeleistungen reichen zu können, wird die An—
schaffung von Sanitätstaschen wiederbolt nachdrucksamstempfohlen;
ebenso wird zum Abonnement auf die in Muͤnchen erscheinende „Zeitung
für Feuerlöschwesen“ nochmals eindringlichst aufgefordert.
Auch dem Signalwesen ist thunlichste Aufmerksamkeit zu
wivmen, da solches bei vielen Wehren sehr zu wünschen übrig läßt.
Endlich ist darauf hinzuwirken, daß sämtliche Steigermannschaften
der einzelnen Wehren nach und nach mit Helmen und einige, je nach
Größe der Wehr, mit vollständiger Ausrüstung — Gurten,
Beilen, Leinen — versehen werden.
Ueber den Vollzug dieser allgemeinen Anordnungen ist gleichzeitig
mit dem aus Anlaß der im abgelaufenen Jahre vorgenommenen In—
spekttion ergangenen speziellen Weisungen bis 1I. Mai l. Irs. an⸗
her Bericht zu erstatten.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhfel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.