Full text : 1903 (0004)

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Homburg, den 20. Juli 1902.

Circular M IG6l.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Auswanderung militärpflichtiger Per—
sonen, hier Kontrolle der Rückwan—
derer.

Die strikte Einhaltung der im Circular Nr. 26 von 1900 ge—
setzten Termine wird für die Folge gewärtigt bei Vermeidung von
Ordnungsstrafen.
Da neuerdings wiederholt die Wahrnehmung gemacht wurde,
daß sich Rückwanderer jahrelang unkontrolliert in pfälzischen Ge—
meinden aufgehalten haben, was nur auf die Lässigkeit der zur Kon—
trolle von Militärpflichtigen berufenen Behörden (F 106 W. O.)
zurückzuführen ist, wird den Bürgermeisterämtern im Vollzuge einer
Entschließung der k. Regierung vom 1. Märzel. Irs. Nro. 5258 L
die schärfste Aufenthaltskontrolle über Rückwanderer nachdrücklich zur
Pflicht gemacht mit dem Beifügen, daß im Falle der Außerachtlassung
oder der Lässigkeit im Vollzuge der ergangenen Anordnungen disci—
plinär eingeschritten werden müßte.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks
            
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