Full text : 1903 (0004)

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Lehrsäle, der Gänge und Treppen mit gekochtem heißem Leinöl an—
zu streichen. Das Leinöl muß zweimal mit dem Pinsel heiß aufgetragen
werden. Der zweite Auftrag darf erst erfolgen, wenn der erste voll⸗
ständig trocken geworden ist. Diese Oelung der Fußboden ist künftig⸗
hin stets zweimal im Jahre (in den Herbst- und Osterferien)
vornehmen zu lassen.
Ferner ist bei jedem Eingang des Schulhauses, eventuell vor jedem
Lehrsaal ein Fußeisen anzubringen und stets in gutem Stande zu
halten.

Ueber den Vollzug vorstehender Maßnahmen, namentlich die er—
folgte Oelung der Fußböden, die Anbringung von Fußeisen u. s. w.
ist bis zum 16. ds. Mis. kurze Anzeige anher zu erstatten.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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