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zelnen Gemeindeverwaltungen nicht genügend bekannt ist und daß
wiederholt von Seite der kgl. Bezirksämter die Meldung von prä—
historischen Funden anstatt nach Absatz 4 a „unmittelbar und
mit möglichster Beschleunigung'andas Konservatorium
der prähistorischen Sammlung des Staates an das kgl.
Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns
erfolgt ist. Dadurch gelangt die Kenntnis von Ausgrabungen erst
verspätet an das Konservatorium der anthropologischprähistorischen
Sammlung des Staates, woraus eine für sachgemäße Erforschung der
Vorgeschichte unseres Vaterlandes unter Umständen verhängnisvolle
Verzögerung sich ergibt.
Wir erlauben uns deshalb das kgl. Bezirksamt zu bitten, die
Gemeindebehörden auf die Ministerial-Entschließungen aufmerksam zu—
machen und bei Ausgrabungen prähistorischer Gegen—
stände sofort an das kgl. Konservatorium der anthropo—
hogischprähistorischen Sammlung des Staates, der
Ministerial-Entschließung v. 6. November 1899 Nr. 9954 entsprechend,
Bericht zu erstatten.
Der kgl. Konservator
Professor Dr. J. Rauke.