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Nr. 1910 W.
Homburg 18. Juni 1903
Circular M147.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff
Förderung des Handwerks.
Der Zusammenschluß der Handwerker und Gewerbe—
treibenden zu Genossenschaften behufs Beschaffung
von Maschinen und Werkzeugen, Einrichtung von ge—
meinsamen Werkstätten, Ankauf der im Gewerbetrieb
benötigten Rohmaterialien, Gewährung von Betriebs—
mitteln ꝛc. (sog. Werkgenossenschaften) hat sich nach den bisherigen
Erfahrungen als ein wirksames Mittel zur Hebung des Handwerker—
und Gewerbestandes erwicsen. Trotzdem das k. Staatsministerium
des Innern solche Genossenschaften durch Gewährung von Zu—
schüssen zur Einrichtung und von geringverzinslichen,
in mäßigen Jahresraten rückzahlbaren Vorschüssen
weitgehend unterstütßt, hat die Bildung von gewerblichen Genossen—
schaften noch nicht die wünschenswerte Ausdehnung gewonnen.
Hievon sind im Vollzuge cines hehen Regierungsauftrags die
beteiligten Kreise, namentlich die Vorstände der Gewerbevereine und
Innungen mit dem Beifügen zu verständigen, daß Musterstatuten
für Werkgenossenschaften beim unterfertigten Amte eingeseheu
werden können. Die auf Gründung von Werkgenossenschaften,
Rohstoffeinkaufgenossenschaften Magazingenossen—
schafteen u. s. w. gerichteten Bestrebungen der Gewerbetreibenden
und Handwerker sind seitens der Bürgermeisterämter thunlichst zu
fördern, wie ich auch gerne bereit bin, den bezüglichen Bestrebungen
meine Unterstützung zu leihen.