Full text : 1903 (0004)

323

Nr. 1941. W.

Homburg, den 22. Juni 1908.

Circular M 137.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Gewerbebetrieb im Umherziehen.

Aus Anlaß der stets wiederkehrenden Klagen über Belästigungen
des Publikums und Schädigungen der seßhaften Gewerbetreibenden
durch den Hausierhandel und die Detailreisenden hat das Kgl. Staats—
ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Gewerbe und
Handel mit Entschließung vom 6. ds. Mtis. Nro 13202 neuerdings
angeordnet, den Hausierhandel sowie den Geschäftsbe—
trieb der Detailreisenden der schärfsten Ueberwachung
zu unterstellen und allen Ausschreitungen auf das
Strengste zu begegnen.
Im Vollzuge einer hohen Entschließung der k. Regierung der
Pfalz, Kammer des Innern, vom 13. dss. Mts. Nro. 14248 L
wird hievon zur entsprechenden Darnachachtung Kenntnis gegeben.
Im Uebrigen wird auf Circular Nro. 87 vom 3. April 1900
verwiesen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhfel.

An

die Bürgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
            
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