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Bit. 3331 V.
Homburg, den 5. Januar 1803.
Circular M 4.
Koönigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Lieferung der Standesamts—
formularien.
Unter Bezugnahme auf Circular 49 von 1901 wird bekann
gegeben, daß vom 1. Januar 1908 ab seitens der Standesämter
bis auf Weiteres ein etwaiger Nachbedarf an Standesamtsformularien
durch die Zechner'sche Buchdruckerei in Speyer (Inhaber: Hch. und
Ph. Zechner) direkt und kostenfrei zu beziehen ist.
Hierbei wird gewärtigt, daß die im Vollzuge des Circulars 49
von 1901 alljährlich aufzustellenden Bedarfsanzeigen mit entsprechen—
der Sorgfalt hergestellt werden, damit Nachbestellungen nach Thunlich—
keit vermieden bleiben.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.