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Homburg, den 14. Juni 19083.
Circular s 126.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Regelung des Lehrlingswesens.
Unter Bezugnahme auf Circular Nr. 82 vom 1. April 1902
werden die Bürgermeisterämter beauftragt zuverlässig bis zum
1. Juli 1. Is. für die einzelnen Gemeinden auf Grund sorgfaͤltiger
Erhebungen Berzeichnisse anher einzusenden, aus welchen Vor—
und Zuname sämtlicher zur Zeit in der betreffenden Gemeinde
beschäftigten Rehrlinge, sowie das Gewerbe und Vor- und Zuname
der betreffenden Lehrherrn zu entnehmen ist.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhfel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.