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Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft wird und daß nach
dem am 1. Juli 1903 in Kraft tretenden Reichsgesetz vom 22. März
l. Is. über den Schutz des Genfer- Neutralitätszeichens der gleichen
Strafe derjenige verfällt, der den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider
das Rote Kreuz gebraucht.
Kgl. Bezirksamt
Stoöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
undek. Gendarmeriestationen
des Bezirks.