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Homburg, den 6. Juni 1902.
Cireular fIG I119.
önigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff
Wahl eines Abgeordneten im Wahl—
kreise Landstuhl.
Im Vollzuge des Art. 85 Abs. III und IV des rev. Land—
tagswahlgesetzes und des F 60 der Vollzugs-Instruktion hiezu wird
den Bürgermeisterämtern na hstehend das Verzeichniß der seit den Ur—
wahlen am 5. Juli 1893 durch Tod, Wegzug ꝛc. abgegangenen
Wahlmänner zum Lantage im Wahlkreise Landstuhl mit dem Auf—
trage mitgeteilt, dasselbe sofort in allen Gemeinden in ortsüblicher
Weise mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß etwaige An—
träge auf Vornahme von Wahlmänner-Nachwahlen für alle abgängigen
Wahlmänner der sämmtlichen Bestandteile des ganzen Wahlkreises
Landstuhl innerhalb einer achttägigen ausschließlichen Frist
vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, hieramts einzureichen
wären.
Nach Umfluß der festgesetzten Frist haben die Bürgermeister—
aͤmter unverzüglich Bescheinigungen darüber vorzulegen, daß und
wann die Bekanntmachung über den Abgang der Wahlmänner und
über eventl. Anträge auf Vornahme von Wahlmänner-Nachwahlen
erfolgt ist und in welcher Weise.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.