Full text : 1903 (0004)

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sonstige wichtige generelle Anordnungen an dieselben in
Bezug auf Handhabung der Wohnungsaufsicht wären gleich—
falls in duplo anher einzusenden.
3. Ueber die Erfolge und Wirkungen der seitherigen Maßtegeln
auf dem Gebiete des Wohnungswesens ist neuerlicher ein—
gehender Bericht zu erstatten; hiebei ist sich an Hand
der im Circular Nro. 142 v. J. 1902 gegebenen Weisungen
insbesondere darüber zu verbreiten, was seit der letzten Berichter—
stattung in Bezug auf polizeiliche Beaufsichtigung
der Wohnungen und Wohnungsräume, auf Ab—
stellung bestehender und Verhinderung des Ent—
stehens neuer Mißstände, Steuerung des Schlaf—
gängerwesens sowie Förderung der Beschaffung
von Wohnungen für Minderbemittelte (Ueberlassung
billigen Baugeländes oder Materiales, Vergünstigung bei
Straßenherstellung u. s. w.) geschehen ist.
Der dementsprechenden Berichterstattung sehe ich, um den von
der k. Regierung gesteckten Termin einhalten zu können, zutverlässig
bis längstens 1. August l. Is entgegen.

Kgl. Bezirksamt:
Stohsfel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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