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Nr. 1587 W
Homburg, den 27. Mai 1803
Circular M 113.
Königliches Bezirlsamt
Homburg.
Betreff:
Reichsstagswahl
Behufs Berechnung der für jede Gemeinde benötigten Anzahl
von Wahlkouverts ist zuverlässig bis
3. Juni nächsthin
als Notiz anzuzeigen, wie viele Wahlberechtigten in die Waͤhlerlisten
aufgenommen wurden.
Diejenigen Bürgermeisterämter, welche nicht bis spätestens 10.
Juni in den Besitz der Wahlkouverte gelangt sein sollten, haben dies
sofort telegraphisch anher zu berichten.
Seitens der Bürgermeisterämter Banu, Bechhofen, Breitenbach,
Gerhardsbrunn, Glan-Münchweiler, Großbundenbach, Höchen, Hüt—
schenhausen, Käshofen, Kirkel-Neuhäusel, Kirrberg, Kottweiler-Schwan—
den, Kübelberg, Lambsborn, Limbach, Mackenbach, Mittelbrunn, Mühl—
bach, Niedermiesau, Niedermohr, Oberberbach, Obernheim, Oueiders—
bach und Waldmohr ist die in Ziff. 1V des Circulars Nr. 99 1. Irs.
angeordnete Berichterstattung sofort zu bethätigen. Es genügt hier—
bei nicht, beispielsweise zu sagen: „der abgesonderte Raum wird an
einem Nebentische im Wahllokale beschafft,“ sondern es muß genau
und detaillirt angegeben sein, welche Vorrichtungen an
diesen Nebentische angebracht werden, um ein unbeob—
achtetes Stecken der Wahlzettel in Umschläge zu ermöglichen. Wo—
kein nur vem Wahllokale aus zugängliches Nebenzimmer zur Ver—
fügung steht, empfiehlt es sich, entweder im Wahllokale ein Pult
mit einem undurchsichtigen Vorhang aufzustellen, oder auch einen