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Gemeindebehörden, Innungen, Gewerbevereine u. s. w. verleihrn den
Gesuchen vor nicht begutachteten einen Vorzug.
Nach erfolgter Zulassung ist eine Cinschreibgebühr von 3 M.
und ein Unterrichtsgeld von 10 M für jeden Kurs an die Kasse des
Gewerbemuseums zu entrichten; doch können unbemittelte Teilnehmer
auf legalen Nachweis vom Unterrichtsgelde befreit werden.
Ausführliche Programme sind von der Direktion des Gewerbe—
museums zu beziehen.
Die Bürgermeisterämter werden angewiesen, für tunlichste Ver—
breitung dieser Bekanntmachung in den beteiligten Handwerkerkreisen
Sorge zu tragen. Namentlich sind die Vorstände der Schneiderinnungen
hievon sofort zu verständigen. Für bedürstige Teilnehmer an den
Meisterkursen können Stipendien aus Distriktsmitteln
in Aussicht gestellt werden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.