Full text : 1903 (0004)

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Das Lehrpersonal der Volksschulen, welches in der Lage ist,
die geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie die sonst für eine
Berufswahl in Betracht kommenden Eigenschaften der Schüler richtig zu
beurteilen, macht diese rechtzeitig vor der Entlassung anf die unentgelt⸗
liche Tätigkeit des Arbeitsamtes nud dengrnußen Wert einer geeigneten
Berufswahl aufmerksam und unterstützt dieselben, falls sie mit Zu⸗
stimmung ihrer Eltern die Vermittlung des Arbeitsamtes zum Nach—
weis einer passenden Lehrlingsstelle in Anspruch nehmen wollen, bei
der Ausfüllung des Gesuchsformulars, welches das Arbeitsamt den
Schulbehörden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Dabei ist dem
betreffenden Lehrer Gelegenheit geboten durch geeignete Zusätze über
die Eigenschaften des Nachsuchenden die Tätigkeit des Arbeitsamtes
im Interesse des Schülers zu unterstützen und zu erleichtern.
Die günstigen Ergebnisse der Lehrlings-Vermittlung bei dem
städtischen Arbeitsamt München lassen es nun als erwünscht
erscheiner, daß auch bei den übrigen Arbeitsämtern in größeren Städten
ein ähnliches Verfahren eingeschlagen und namentlich das Zusammen—
wirken der Schule und der Arbeitsämter auf diesem Gebiete ange—
bahnt werde.
Zu diesem Zwecke werden die Schulbehörden seitens des k. Staats—
ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten mit
entsprechender Anweisung versehen werden.
Hiervon sind die einschlägigen Arbeitsämter mit dem Beifügen
zu verständigen, daß sie die beteiligten Handwerksmeister zur An—
meldung der offenen Lehrlingsstellen durch Inanspruchnahme der Hand⸗
werkskammern, Innungen und sonstigen gewerblichen Vereinigungen
baldtunlichst veranlassen.
Die Handwerkskammern und Junungen sind zu desfasigen kräftigen
Unterstützung der Arbeitsämter aufzufordern.
Die Musterformulare für die Lehrlingsstellengesuche können vom
städtischen Arbeitsamte München bezogen werden.
gez.:; Staatsrat von Geib.
            
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