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Bemerkungen), in welchen diesamttich die bezüglichen Anbauflächen
des Vorjahrcs 1902 handschriftlich eingesetzt worden sind und das
Amtssiegel des k. Statistischen Bureaus abgedruckt wurde, nicht aber
diejenigen Formulare, welche keine handschriftlihe Eintragungen des
diesseitigen Amtes und kein Amtssiegel ersehen lassen. Erstere bilden
ein notwendiges Vergleichsmaterial sowohl für die erste Kontrolle
seitens der Verwaltungsbehörde als auch für die weitere Bearbeitung
imuk. Statistischeu Bureau. Letztere sollen nach Ausfüllung und
Hinterlegung in der Gemeinderegistratur lediglich zur späteren Orien—
tierung und zu etwaigem Gebrauche der Gemeinde dienen (ekr. Abs.
2 Ziff. 2 der Bemerkungen.)
Kgl. Bezirksamt
Stöhsfel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Homburg, 28. Mai 1903.
VBetreff:t
Revision der Feuerwehrlisten.
An die Bügermeisterämter: Bechhofen, Breitenbach, Erbach,
Gries, Großbundenbach, Höchen, Homburg, Hütschenhausen, Käshofen,
Kirkel-Neuhäusel, Kübelberg, Landstuhl, Lambsborn, Mittelberbach,
Mühlbach, Oberarnbach, Obernheim, Queidersbach, Steinwenden,
Waldmohr.
„Der Berichterstattung gemäß F 29 Abs. 1 der Distriktspol.
Feuerlöschordnung wird binnen 3 Tage entgegengesehen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.