Full text : 1903 (0004)

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Homburg, den 22. Mai 1808.

Cireular M 106.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Waldbrände.

Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die Ministerial-Ent—
schließdung vom 27. März 19083 bez. Betr. (M.⸗A.-Bl. S. 101)
zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage hingewiesen, soweit nicht schon
geschehen, sofort auf die Bestimmungen des Art. 36 des Forststraf—
gesetzes für die Pfalz, dann der FH 809 u. 368 Ziff. 6 des Reichs⸗—
strafgesetzbuches aufmerksam zu machen und vor allem durch Belehrung
auf die große Gefahr der Waldbrände und auf die bei längerer Trocken—
heit besonders nötige Vorsicht hinzuweisen.
Insbesondere sind die Lehrer anzuweisen, die Schuljugend ent—
sprechend zu belehren und auf die obengenannten gesetzlichen Be⸗
stimmungen aufmerksam zu machen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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