Full text : 1903 (0004)

219

Nr. 1662 W.

Homburg, den 20. Mai 1903.

Cireular M 104.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Bezirksinspeltionen für die Feuer—
wehren der Pfalz pro 1903.

Nachstehend folgt Auszug aus einer h. Reg.Entschließung vom
4. Mai 1903 Nro. 9023 LBubez. Betr. zur Kenntnisnahme, Beachtung
und Verständigung der Feuerwehrkommandanten.
Die stete Bereitschaft der Feuerwehren erfordert, daß sich die
Löschgeräte in einem jederzeit tadellosen Zustand be—
finden. Es empfiehlt sich daher, bei Neuanschaffungen von Geräten
dieselben vor ihrer Uebernahme durch einen Feuerwehrfachmann einer
eingehenden Prüfung unterziehen zu lassen. Für gute Instandhaltung
der angeschafften Löschgeräte ist Sorge zu tragen.
Im übrigen wird auf das vom Kreisausschuß des pfälzischen
Kreis- Feuerwehrverbandes herausgegebene Schriftchen „Prüfung von
Steiger- Rettungs- und Löschgeräten sowie Vorschriften über Benützung
und Handhabung von solchen“ aufmerksam gemacht.
Zur richtigen Erfüllung der bezeichneten Aufgaben ist die Unter—
bringung der Löschgeräte in geräumigen, luftigen,
staubfreien und verschließbaren Räumen unbedingt nötig.
Zu diesen Räumen sollen mindestens drei Schlüssel
vorhanden sein, von denen einer in unmittelbarer Nähe des Aufbe—
wabrungsraumes an sicher erreichbarem Orte zu verwahren ist.
Die Unterbringung von fremden Gegenständen in
diesen Aufbewahrungsräumen sowie der Eintritt Unberufener
mußsstrengstens untersagt sein.
            
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