Full text : 1903 (0004)

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Prüfung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit zu
unterstellen.
13) Correspondenzen und Aktensendungen an den Wahlkommissär
werden portofrei befördert, insoferne auf der Adresse der
bezüglichen Sendungen der Name des Wahlvorstehers, der
Wahlort und die Bezeichnung „Reichstagswahlsache“ ent—
halten ist.
Mit den Bestimmungen des Wahlgesetzes und des Reglements
hiezu wollen sich die Wahlvorsteher und Protokollführer genauestens
vertraut machen. Als Protokollführer werden zweckmäßig die Herren
Lehrer heranzuziehen sein.
Den Wahlvorsiehern ist je ein Exemplar dieses Cireculars aus—
zuhändigen.
1V. Bei der oben sub Ziff. IJ auf 20. l. M. angeordneten
Berichterstattung ist zugleich genau zu beschreiben, in welcher Weise
in jedem Wahllokale der abgesonderte Raum beschafft wird.
V. Circular 85 v. J. J. bezüglich der Anzeige der stattfindenden
Wahlversammlungen anher sowie der Uebersendung der zur Verteilung
gelangenden Flugblätter wird in Erinnerung gebracht.
VI. Schließlich wird auf die in der Ministerial-Entschließung
vom 5. l. M. Nr. 10601, Reichstagswahlen betr. (M.-A.Bl. S. 1614)
enthaltenen Direktiven zur strengsten Darnachachtung verwiesen.
Genaueste Einhaltung der Termine wird gewärtigt.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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