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Homburg, den 9. Mai 1808.
Circular M9H9.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Reichstagswahl.
—VVV
erhalten die Bürgermeisterämter anbei eine der Zahl der Wahlbezirke
in den Bürgermeistereien entsprechende Anzahl von Abdrücken der
für die Aufstellung der Wählerlisten maßgebenden Bestimmungen
zur nochmaligen Kontrolle, ob die Listen diesen Bestimmungen ent—
sprechend evident gestellt sind. Die Abdrücke sind den Wahlverhand—
lungen s. Zt. beizufügen.
II. Die Auslegung der neuen Wählerlisten zu Jedermanns Einsicht
hat am
Dienstag den 19. Mainl. J.
zu beginnen und mindestens volle 8 Tage zu dauern, demnach sind
die Listen vom 19. bis mindestens einschließlich den 26.
ds. M. aufzulegen.
Zeit und Ort der Auflage ist spätestens am 18. Mai
in den einzelnen Gemeinden unter genauer Beachtung der Vorschriften
des 5 2 des Wahlreglements in ortsüblicher Weise und unter Hin—
weis auf F 3 des Wahlreglements bekannt zu geben.
Bis zum 20. ds. Mis. ist anher anzuzeigen, daß Zeit
und Ort der Auflage der Wählerlisten vorschriftsgemäß bekannt ge—
zeben wurden und daß diese seit dem 19. Mai ds. Is. zu Jeder—
manns Einsicht offen aufliegen.
Etwaige Einsprachen gegen die Wähler-Listen, welche schrift—
lich eingereicht oder zu Pretokoll gegeben werden können, sind, insoferne