1987
Militärpflichtigen erscheinen, welche Befreiungsgesuche eingereicht oder
welche nachträglich bei der Ober-Ersatzkommission
Zu rückstellungs- oder Befreiungsgesuche angebracht
haben.
Die Bürgermeisterämter erhalten den Auftrag, Gegenwärtiges
durch öffentlichen Anschlag und die Schelle zur allgemeinen Kenntnis
zu bringen und die Vorladung der Militärpflichtigen zur Oberersatz⸗
kommission alsbald zu bewerbkstelligen.
Bei der Vorladung ist den Militärpflichtigen ausdrücklich zu be—
merken, daß sie die Gestellungs⸗Aufforderungen u. Losungs⸗
scheine mitzubringen haben, und daß die in dem F 26 Ziff. 7 der
Wehrordnung näher bezeichneten Strafen und Nachteile nicht allein
diejenigen treffen, welche vor der Kommission gar nicht erscheinen,
sondern auch jene, welche im Augenblick des Aufrufs ihres Namens
im Lokale nicht anwesend sind.
Die Militärpflichtigen sind vor Ausschreitungen eindring⸗
lich zu verwarnen und ist denselben ein ruhiges anständiges Ver—
halten auf der Reise und während ihres Aufenthaltes dahier zur
Pflicht zu machen.
Die Scheine über den Empfang der Gestellungs-Aufforderungen
sind bis längstens 25. Mai l. Irs. anher einzusenden.
Die Herren Bürgermeister jener Orte, aus welchen
Reklamationen zur Beratung kommen, haben beim Ober-Ersatzge⸗—
schäfte anwesend zu sein.
Sämtliche Militärpflichtige aller Z Jahrgänge — möglichst Hand⸗
werker — können sich vor Beginn des Aushebungsgeschäftes als
Freiwillige nach Kiautschou melden. Durch diese freiwillige Meldung
verzichten dieselben auf die Vorteile der Losnummer.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
UAn
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.