Full text : 1903 (0004)

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nicht Traversen von Staats- oder Distriktsstraßen sind; die
Kilometerlänge der Ortstraversen ist jedoch
nochmals besonders in Klammern mit roter
Tinte unter den Vortrag zu setzen.

2) Der darzustellende Kostenaufwand (Rubrik 5 und 6) begreift
sowohl die Ausgaben für Anlegung wie Unterhaltung.
Die Kosten für Neubauten oder Umbauten von Gemeindewegen
sind jedoch nochmals besonders in Klammern mit roter Tinte
unter den Vortrag zu setzen.

3) In der Rubrik „Bemerkungen“ ist anzugeben, welchen Be—
trag die einzelnen Gemeinden vom Distrikte pro 1902 zur
Unterstützung für Anlegung und Unterhaltung der Gemeinde—
wege erhalten haben. Im Uebrigen koͤnnen dafselbst auch sonstige
Erläuterungen Platz finden.

4) Pfennigbeträge und Bruchteile von Kilometern sind wegzu—
lassen; belaufen sich die Pfennigbeträge auf mehr als 50 Ier,
so sind dieselben auf eine volle Mark aufzurunden; beträgt
der Bruchteil mehr als O,5 km, so ist die Zahl auf die
nächsthöhere Einheit abzurunden.
Schließlich werden die Bürgermeisterämter noch angewiesen, in
den Vorlageberichten diejenigen Gemeinden namhaft zu machen, welche
mit Ausgaben für den Bau und die Verbesserung — Neu- und Um—
bauten — von Gemeindewegen beson ders belastet sind. Die Ver—
hältnisse solcher Gemeinden und ihre Umlagenbelastung in den Jahren
1900, 18901 und 1902 wären eingehend darzulegen, und wäre
außerdem noch anzugeben, welche größere Aufwendungen einschließlich
der Auslagen für Schuldentilgung in den bezeichneten oder in den
folgenden Jahren für den Bau und die Verbesserung von Gemeinde—
wegen zu machen waren bezw. zu machen sein werden.

Die für Ausfüllung der Rubrik 5 und b6 der Uebersicht er—
forderlichen Angaben haben die Einnehmereien, insoweit diesen die
            
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