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Ar. 1427. W
Homburg, den 6 Mai 1503.
Circular 94.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Dienstkleidung und Dienstabzeichen
gemeindlicher Beamten u. Bediensteten
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Regierung
Kammer des Innern, vom 16. v. Mts. Rro. 8753 Lazur Kenntnis—
nahme.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Nr. 8753 L.
K. B. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
Speyer, den 16. April 19803.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des K. Staatsministeri⸗
ums des Inern vom 12. März el. Irs. — M.A.-Bl. S. 103 ff. —
und im Vollzuge einer Entschließung dieses Ministeriums vom 6.
April J. Irs. Nro. 8282 wird zur Verständigung der beteiligten
Gemeinden Folgendes bemerkt:
1) Die Berechtigung zum Tragen der in Ziff. 4 der Bekannt
machung bestimmten Uniform kommt, wie angeordnet, dem
städtischen Forstschutzpersonale nur insoweit zu, als dasselbe
die Prüfung für den staatlichen Forstschutzdienst mit Erfolg—
abgelegt hat. Das übrige Personal hat wie bisher als Dienst⸗