179
Nr 1396 W.
Homburg, den 1. Mai 1808.
Circular M 90.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Schlachtviehversicherung.
Im Vollzuge eines Regierungs-Auftrags vom 16. April l. J.
ist zuverlässig binnen 4 Tagen behufs näherer Festsiellung des
Umfangs der Schlachtviehversicherung in Bayern zu be—
richten:
1) ob in den Bürgermeistereibezirken Versicherungs-Unternehmungen
und Versicherungsvereine vorhanden sind, welche die Schlacht—
biehversicherung im Zusammenhange mit Vieh—
Lebensversicherung betreiben und zwar entweder als
besondere Abteilung oder unter Erhebung von Zuschlagsprä⸗—
mien für das in der Vieh- Lebensversicherung des Unternehmens
befindliche Vieh,
welche Ortsviehversicherungsvereine vorhanden sind, welche
neben dem Hauptzweck, der Vieh-Lebensversicherung, auch
Verluste ersetzen, die sich nach der von den Mitgliedern vor—
genommenen Schlachtung der Tiere ergeben oder die ihnen
durch Regreßansprüche auf Grund gesetzlicher Gewährsmängel
entstehen. Die der Landes-Viehversicherungs-Anstalt angehörigen
Viehversicherungsvereine sind in diese Erhebung nicht einzu—
beziehen. Gegebenen Falles wäre die Zahl der in den betr.
Ortsviehversicherungsvereine zur Zeit versicherten Tiere anzu—
geben.
Von Erstattung von Fehlanzeigen kann abgesehen
werden.
2)
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsßel.
An
die Büͤrgermeisterämter
des Bezirks.