Full text : 1903 (0004)

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Homburg, den 25. April 1208

Circular M 86.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff;
Handel mit Viehpulvern ꝛe.

Nach Mitteilung des bayerischen Landwirtschaftsrates gibt die
Ankündigung sewie der Handel mit sogenannten Vieh-, Freß-, Milch—
und Mastpulvern in landwirtschaftlichen Kreisen zu erheblichen Klagen
Anlaß, weil durch die reklamhaften Anpreisungen dieser Mittel viele
Landwirte und insbesondere solche mit kleinerem Besitze sich zum An—
kaufe von Futterbeigaben verleiten lassen, deren Wert und Wirkung
nach dem Gutachten des K. landwirtschaftlichen Zentralversuchsstation
für Bavern in keinem auch nur einigermaßen entsprechenden Ver—
hältnisse zu dem meist hohen Preise der Ware steht.
Diese Pulver werden nach dem erwähnten Gutachten entweder
— in Gemengen von Futtermitteln mit Salzen und zerkleinerten
Drogen — als Heil mittel gegen die verschiedenartigsten Tierkrank—
heiten oder — ohne Beimischung von anderen als Futterstoffen —
unter verschiedenen Phantasienamen als reine Milch- und Mast—
futtermittel angepriesen und in den Handel gebracht.
Insoferne diese Mittel trockene Gemenge von Salzen oder
von zerkleinerten Substanzen eder von beiden untereinander enthalten
(Ziff. 4 des Verzeichnisses A der Kaiserl. Verordnung vom 22. Ok—
teber 19041, den Verkehr mit Arzneimitteln betreffend, — Reichs—
gesetzblatt S. 3809), dürfen sie gemäß g 1Abs.IJ dieser Verordnung
als Heil mittel, d. h. als Mittel zur Beseitigung oder Linderung
von Krankheiten bei Meynschen oder Tieren, nur in Apotheken feil—
geboten werden. Vergl. Urteil des q. Oberlandesgerichtes München
vom 15. Oktober 1892 (Min.Amtsbl. S. 518).
            
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