Full text : 1903 (0004)

148

Nr. 602 W.

Homburg, den 9. April 1903.

Circular M 74.

Köonigliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vollzug der Bauordnung.

Nach einer aus Anlaß der Vorlage eines Baulinienprojektes
ergangenen Entschließung des kgl. Staatsministeriums des Innern
vom 26. Dezember 1902 Nro. 27524 muß bei Anlage neuer
Straßen in bisher unbebautem Gelände im Hinblick auf
auf F 25 Abs. J und III der Bauordnung darauf gedrungen werden,
daß die Straßen eine Breite von mindestens 12 m
erhalten.

Hievon erhalten die Bürgermeisterämter zwecks entsprechender Be—
achlung mit dem Auftrage Kenntnis, etwaige Interessenten in geeigneter
Weise zu verständigen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

vie Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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