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Nach F11 des Reglements sind die Wählerlisten doppelt anz u—
fertigen. Das Hauptexemplar bleibt beim Bürgermeisteramt, wäh—
rend das Duplikat vor der Wahl dem Wahlvorsteher auszuhändigen
ist und zu den Wahlakten kommt. Das für das Haupteremplar.
bestimmte Formular ist auf dem Titelblatt mit J, jenes für das
Duplikat mit 11 bezeichnet. Die vorgeschriebenen Bescheinigungen
sind auf der Rückseite vorgedruckt. Hierauf wird zur Beachtung
mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß der nach vollständiger
Fertigung und seinerzeitiger Richtigstellung der Listen zwischen dem
Vortrag der Wahlberechtigten und den auf der Rückseite vorgedruckten
Bescheinigungen verbleibende freie Raum zu durchstreichen ist.
Die vorgedruckten Bescheinigungen sind seiner—
zeit vollständig auszufüllen, zu unterfertigen und
mit dem Bürgermeisteramtssiegel zu versehen.
Die Wahlbezirkseinteilung ist die gleiche wie bei der im Jahre
1898 erfolgten Reichstagswahl mit Ausnahme der Gemeinde Mittel⸗
berbach, welcher gesonderte Verfügung zugehen wird. Die Namen
der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter werden demnächst bekannt
gegeben.
Bezüglich Auslegung der Wählerlisten wird gesonderte Ver—
fügung ergehen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.