Full text : 1903 (0004)

131

Nr. 998 W.

Homburg, den 24. März 1903

Circular M65.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Vollzug des Schlachtvieh- und Fleisch—
beschaugesetzes.

Im Vollzuge einer hohen Entschließung der k. Regierung,
Kammer des Innern, vom 18. l. M. Nro. 684 L sind die Fleisch—
beschauer anzuweisen, sich rechtzeitig und ausreichend mit den neuen,
vom 1. April 1903 ab für die Ausübung der Fleischbeschau maß—
gebenden Gesetzesvorschkiften und Ausführungsbestimmungen vertraut
zu machen, zumal diese neuen Bestimmungen vielfach wesentliche Ab—
weichungen von den gegenwärtig in Bayern geltenden Vorschriften
aufweisen und zum Teil in vielen Beziehungen wesentlich eingehendere
Anweisungen enthalten als die jetzigen Instruktionen für die Fleisch—
beschauer.

Die bezüglichen Vorschriften sind sämtlich übersichtlich in der
Handausgabe des Schlachtvieh und Fleischbeschaugesetzes zusammenge—
stellt, von welchen sämmtliche Gemeinden auf Anordnung des Be—
zirksamts einige Exemplare angeschafft haben. Ein Exemplar dieses
Buches ist jedem Fleischbeschauer und dessen Stellvertreter zum
fleißigen Studium auszuhändigen.
Diejenigen Fleischbeschauer, bei welchen wahrgenommen werden
sollte, daß sie mit den neuen Vorschriften nicht genügend vertraut
sind, müßten außer Funktion gesetzt werden.
Bei diesem Anlasse wird zu weiterer Bekanntgabes an die Fleisch⸗
beschauer auch darauf aufmerksam gemacht, daß die oberpolizeilichen
Vorschriften vom 20. Juni 1892 (Ges.- u. V.Bl. S. 277) in Be—
            
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