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Nr. 619 W.
Circular A
Homburg, den 28. März 1808.
64.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Förderung des Handwerks durch Vor⸗
bereitungskurse für die Meisterprüf—
ung.
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Die pfälzische Handwerkskammer hat in ihrer Sitzung vom 22.
Oktober 1902 auf der Grundlage des F 1031 Abs. III der R.⸗
Gew.Ordnung die Errichtung von Lehrknursen beschlossen,
durch welche Handwerkern für die Ablegung der Meister—
prüfung (8 123 Abs. 11II der R.Gew.Ordg.) namentlich hin
sichtlich des theoretischen Teils der Prüfung Gelegenheit zu entsprechen-—
der Vorbereitung geboten werden soll. Die Teilnahme an den Kursen
soll jedoch allen Handwerkern, welche das Bestreben zur Erweiterung
ihres beruflichen Wissens haben, offen stehen.
Derartige Kurse sollen eingerichtet werden in den Städten mit
Realschulen, d. i. in Ludwigshafen a / Rh., Speyer, Neustadt a/ H.,
Landau, Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens, außerdem noch,
menn möglich, in Kirchheimbolanden.
Das Lehrprogramm umfaßt entsprechend den Vorschriften der
Meisterprüfungsordnung (K.⸗A.-Bl. 1902 S. 59 ff.) folgendes:
gewerbliche Buch- und Rechnungsführung, Kalkulation und Bürger—
kunde (Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Gewerberecht, Versicherungs⸗
wesen und Wechselrecht in Umrissen und in Beschränkung auf die
Bedürfnisse des Handwerkerstandes). Eine Ausdehnung dieser Disci—
plinen soll von Wünschen der Kursteilnehmer abhängig sein.
Ein solcher Meisterprüfungskurs wird in Zweibrücken
für die Bezirksämter Homburg, St. Ingbert und Zweibrücken in