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Homburg, 17. März. 1903.
Cireular M 53.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Art. 10 des Schulbe—
darfsgesetzes vom 28. Juli 1902.
Die Bürgermeisterämter werden auf das in Nr. 6 des Kreis—
amtsblattes vom 8. März 1903 S. 29 erschienene Regierungsaus—
schreiben obigen Betreffs vom 19. Februar 1908 Nro. 4715 L,
welches nachstehend in Abdruck folgt, mit dem Auftrage hingewiesen,
dasselbe zur Kenntnis der Ortsschulkommissionen zu bringen und
jedem Inhaber einer Schulstelle einen Ahdruck gegenwärtigen Cirkulars
behufs Beihestung in dem Reskriptenbuche einzuhändigen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Vorschriften
über das
gegenseitige; Verhältnis zwischen dem Lehrperso—
nal, das die Austellungsprüfung noch nicht be—
standen hat, und den Volksschullehrern.
1.
Dem Volksschullehrer der e — gleichviel ob Konfessions⸗
schule oder konfessionell gemischte Schule —, an welcher ungeprüfte