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Homburg, 3. März. 1803.
Circular M 52.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Erledigung von Freiplätzen an der
k. Zentralanstalt für Erziehung und
Bildung krüppelhafter Kinder in
München.
An der k. Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppel—
hafter Kinder in München erledigen sich für das Schuljahr 1903 ,04
in beiden Abteilungen 6G Freiplätze aus Stiftungsmitteln.
Etwaige Bewerbungsgesuche, die mit Geburts-, Impf⸗, Schuls,
Vermögens—- und einem die geistige und körperliche Beschaffen—
heit erschöpfend würdigenden, bezirksärztlichen Zeugnisse
belegt sein müssen, sind bis längstens 25. ds. Mis. anher
vorzulegen.
Die Aufnahmebedingungen sind folgende:
1) Knaben müssen das 12. Lebensjahr zurückgelegt, dürfen aber
das 14. nicht überschritten haben.
2) Mädchen werden vom vollendeten 10. bis zum zurückgelegten
14. Lebensjahre aufgenommen.
3) Die Aufzunehmenden duͤrfen weder blödsinnig, blind oder
taub sein, noch dürfen dieselben mit einem ansteckenden oder
eine Operation nötig machenden Leiden behaftet sein und
muͤssen ohne Hilfe gehen koönnen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.