100
Ar. s09 W.
Homburg, den 5. Marz 1903.
Cireular Mõl.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Revision und Berichtigung der Wähler—
listen für die Wahl der Landtags—
Abgeordneten.
In den Monaten März und April sind nach Art. 7 des Ge—
setzes über die Wahl der Landtagsabgeordneten vom — u545
21. März 1881
die Wählerlisten zu revidiren und zu berichtigen, sowie vom 1. bis
einschließlich 15. April öffentlich aufzulegen.
Längstens bis zum 20. Aprilds. Is. ist die vorgeschriebene
Vollzugsanzeige anher zu erstatten.
Im Hinblick auf die in diesem Jahre bevorstehen—
den Nachwahlen zum bayer. Landtage muß erwartet
werden, daß die Revision der Wählerlisten mit größ—
ter Genauigkeitund Gewissenhaftigkeit vorgenommen
wird unter Beobachtung der Circ.Nr. 34 und 69 vom Jahre 1881
und Nr. 19 vom Jahre 1882.
Kgl. Bezirksamt
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.