Full text : 1903 (0004)

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Nr. 767 W.

vomburg, den 1. März 1803.

Circular I 48.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreffs:
Vollzug des Schlachtviehs und Jleisch—
beschaugesetzes.

Iachstehend folgt Abdruck einer höchsten Entschließung des k.
Staatsministeriums des Innern vom 20. v. Mts. Nro. 8978 zur
Kenntnisnahme und Beachtung.

An

Kgl. Bezirksamt:
Stöhfel.

die Bürgermeisterämter
und Herrn Tierärzte des Bezirks.

XNr. 3978.

Munchen, den 20. Februar 1003.

K. B. Staats-Ministerium
des Innern.

Die Ausführungsbestimmungen A zum Schlachtvieh- und Fleisch—
beschaugesetz (G.V.-Bl. 1902 S. 298 ff.) enthalten über die Ein—
richtung der Stempel, mit denen das untersuchte inländische Fleisch
—W
schriften und lassen für die Ausführung der Stempel im einzelnen
noch Spielraum.
Fuͤr die ordnungsmäßige Durchführung des Schlachtvieh- und
Fleischbeschaugesetzes ist es aber erwunscht, daß die Stempelabdrücke
            
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