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Wo Innungen, Handwerker-Verbände und Gewerbevereine be—
stehen, haben diese ihren Mitgliedern in der angedeuteten Weise
an die Hand zu gehen. Die Vorstände derselben sind daher von
Vorstehendem zu verständigen.
Kgl. Bezirksamt:
Spöhrer
Merckle,
k. Assessor.
An
ssämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.