Full text : 1902 (0003)

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20 der besonderen Unfallverhütungsvorschriften) und auf die den
Betriebsunternehmern gewährte, sechsmonatliche Frist zur Vornahme
der den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Aenderungen (8
28 der allgemeinen, F18 der besonderen Unfallrerhütungsvorschriften),
welche am 7. September lid. Irs. abläuft, besonders
aufmerksam zu machen. Die Bürgermeisterämter wollen zugleich an—
gewiesen werden, über den Vollzug binnen 4 Tagen Bericht an
das k. Bezirksamt zu erstatten.
Schließlich mache ich behufs Bekanntgabe an die Gemeinden
darauf aufmerksam, daß weitere Abdrücke der neuen Unfallverhütungs—
vorschriften in Plakatform zum Preise von 16 Pfennig pro Exremplar
von diesseits bezogen werden können.“

Kgl. Bezirksamt:
Spöhrer.

Merckle,
k. Assessor.

An

sümtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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