—X
ergänzenden Bestimmungen zu ihrer Durchführung getroffen. Die
Prämie, welche zu entrichten ist, bemißt sich nach den Bestimmungen
für die zwangsweise selbstversicherten Kleinmeister. Die sonstigen
Versicherungsbedingungen (ßgß 7 f. des Nebenstatuts) entsprechen
allen Anforderungen des Rechtes und der Billigkeit und ermöglichen
insbesondere auch Versicherungen von kürzerer als Jahresdauer.
Die Eingangs genannten Behörden werden angewiesen, die be—
teiligten Landwirte auf diese Möglichkeit der Selbstversicherung und
auf deren Vorteile bei jedem geeigneten Anlasse hinzuweisen; nament—
lich wird hiezu die Aushändigung der Baupläne Gelegenheit bieten.
Hinsichtlich der statutenmäßigen An- und Abmeldungen und der
sonstigen mit der Selbstversicherung verbundenen Schreibarbeit haben
die Gemeinden den Beteiligten die erforderliche Unterstützung zuzu—
wenden. Exemplare des Nebenstatuts der Bayer. Baugewerks- Be—
rufsgenossenschaft können von dieser durch die Gemeinden zum Selbst—
kostenpreise bezogen werden.